Rechtliches
Hinweisgeberschutz
Missstände sicher und vertraulich melden.
Worum es geht
Der Schutz von Hinweisgeber:innen (Whistleblowing) beruht auf der EU-Richtlinie 2019/1937 und dem österreichischen HinweisgeberInnenschutzgesetz. Personen, die im beruflichen Zusammenhang Kenntnis von bestimmten Rechtsverstößen erlangen und diese melden, sollen dabei vor Benachteiligungen geschützt werden.
Wie Sie einen Hinweis abgeben
Hinweise können über einen vertraulichen Meldekanal abgegeben werden. Für diesen Prototyp verweisen wir vorübergehend auf einen externen Meldekanal:
Zum Meldekanal (öffnet in neuem Fenster)
Vertraulichkeit
Die Identität hinweisgebender Personen wird vertraulich behandelt. Je nach Meldekanal ist auch eine anonyme Meldung möglich.
Schutz vor Benachteiligung
Personen, die in gutem Glauben einen berechtigten Hinweis abgeben, dürfen deswegen nicht benachteiligt werden – etwa durch Kündigung, Diskriminierung oder sonstige Repressalien.
Was gemeldet werden kann
Gemeldet werden können insbesondere Verstöße gegen einschlägige rechtliche Vorschriften im Anwendungsbereich der genannten Regelungen. Der konkrete Anwendungsbereich wird vor Veröffentlichung präzisiert.