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Rechtliches

Hinweisgeberschutz

Missstände sicher und vertraulich melden.

Hinweis: Entwurf für den Prototyp. Vor Veröffentlichung bitte rechtlich prüfen. Der unten verlinkte Meldekanal ist ein Platzhalter; Vianova richtet einen eigenen Kanal ein.

Worum es geht

Der Schutz von Hinweisgeber:innen (Whistleblowing) beruht auf der EU-Richtlinie 2019/1937 und dem österreichischen HinweisgeberInnenschutzgesetz. Personen, die im beruflichen Zusammenhang Kenntnis von bestimmten Rechtsverstößen erlangen und diese melden, sollen dabei vor Benachteiligungen geschützt werden.

Wie Sie einen Hinweis abgeben

Hinweise können über einen vertraulichen Meldekanal abgegeben werden. Für diesen Prototyp verweisen wir vorübergehend auf einen externen Meldekanal:

Zum Meldekanal (öffnet in neuem Fenster)

Vertraulichkeit

Die Identität hinweisgebender Personen wird vertraulich behandelt. Je nach Meldekanal ist auch eine anonyme Meldung möglich.

Schutz vor Benachteiligung

Personen, die in gutem Glauben einen berechtigten Hinweis abgeben, dürfen deswegen nicht benachteiligt werden – etwa durch Kündigung, Diskriminierung oder sonstige Repressalien.

Was gemeldet werden kann

Gemeldet werden können insbesondere Verstöße gegen einschlägige rechtliche Vorschriften im Anwendungsbereich der genannten Regelungen. Der konkrete Anwendungsbereich wird vor Veröffentlichung präzisiert.